Die Sicherheitsausrüstung auf Charterbooten ist streng reguliert und die Vorschriften werden strikt durchgesetzt, um die Sicherheit aller an Bord zu gewährleisten. Es ist wichtig, sich vor dem Auslaufen mit der Sicherheitsausrüstung an Bord vertraut zu machen, um eine sichere und angenehme Reise zu gewährleisten.
Zusätzlich zur wesentlichen Sicherheitsausrüstung ist es auch wichtig, ein gut gewartetes und regelmäßig überprüftes Schiff zu haben. Dies umfasst die Überprüfung des Rumpfs, des Motors und anderer mechanischer Systeme, um sicherzustellen, dass sie in gutem Betriebszustand sind.
Außerdem ist es wichtig, vor dem Auslaufen eine Sicherheitseinweisung durchzuführen. Diese sollte Informationen über die Verwendung der Sicherheitsausrüstung an Bord, Notfallverfahren und mögliche Gefahren enthalten.
Denken Sie daran: Sicherheit sollte an Bord eines Charterschiffs immer oberste Priorität haben. Wenn Sie sich mit der Sicherheitsausrüstung und den Verfahren vertraut machen, können Sie eine sichere und angenehme Reise für alle an Bord gewährleisten.
In fast allen Ländern finden Sie folgende Sicherheitsausrüstung an Bord:
Ein Anker angemessener Größe und Ankertau von mindestens 25m Länge
Zwei Festmacherleinen mit ausreichendem Durchmesser von 10 m Länge und zwei Poller oder ähnliche Festmachvorrichtungen
Eine Reserve-Handruderpinne
Eine Handpumpe oder Eimer mit Schöpfkelle
Zwei Ruder, vier Stifte oder Dollen oder ein Ersatzmotor oder Beiboot
Vorgeschriebene Beleuchtung
Ein Bootskompass
Aktuelle Navigationskarten mit Plotausrüstung, ein Leuchtfeuerverzeichnis und Pilot
Ein Nebelhorn oder andere Vorrichtungen zur Abgabe von Schallsignalen
Feuerlöscher und eine Axt
Ein Erste-Hilfe-Schrank oder -Kasten
Ein kompletter Werkzeugsatz und Ersatzteile für die Wartung des Motors und anderer mechanischer Ausrüstung
Eine Batterie-Taschenlampe
Mindestens zwei rote Handnotfackeln oder Raketen und zwei Schachteln Streichhölzer in wasserdichter Verpackung
Eine ausreichende Anzahl von Schwimmwesten (Rettungsgürtel)
Für Schiffe unter 7m gelten die gleichen Anforderungen wie für Boote über 7m, mit Ausnahme von: Kompass, Karten und nautische Publikationen, Nebelhorn, Leuchtfackeln, Raketen und Streichhölzer, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten und Schwimmwesten (Rettungsgürtel).
Ausländische Schnellboote oder andere Wasserfahrzeuge müssen während der Fahrt in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien eine Navigationsgenehmigung und folgende Ausrüstung haben:
Ein Anker angemessener Größe und Ankertau von mindestens 30m
Seil mit ausreichendem Durchmesser und nicht kürzer als 10m
Zwei Ersatzruder
Vorgeschriebene Navigationsbeleuchtung
Eine Pumpe oder Eimer mit Schöpfkelle
Erste-Hilfe-Kasten
Sechs rote Handnotfackeln und zwei Schachteln Streichhölzer in wasserdichter Verpackung
Ein Rückspiegel beim Wasserskifahren
Andere ausländische Boote müssen eine Navigationsgenehmigung und folgende Ausrüstung haben:
Ein Anker angemessener Größe mit mindestens 30m Ankertau
Seil mit ausreichendem Durchmesser von mindestens 10m Länge
Poller oder andere Festmachvorrichtungen
Zwei Ersatzruder
Vorgeschriebene Navigationsbeleuchtung
Ein tragbarer Feuerlöscher und eine angemessene Anzahl von Schwimmwesten (Rettungsgürtel) werden ebenfalls empfohlen